Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§1 Allgemeine Informationen, Teilnehmer, Veranstaltungsort
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Zugkraft GbR (Bahnhofstraße 65, 73033 Göppingen), soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.
- Mitglied ist jede Person, die mit der Zugkraft GbR einen laufenden Mitgliedsvertrag abgeschlossen hat, Teilnehmer ist jede Person, die an einzelnen Trainingseinheiten auf Grundlage einer Flex Option teilnimmt. Soweit in diesen AGB der Begriff „Teilnehmer“ verwendet wird, umfasst er auch Mitglieder, sofern sich aus dem Zusammenhang nichts anderes ergibt.
- Teilnehmer kann grundsätzlich nur sein, wer volljährig ist. Die Zugkraft GbR behält sich aber die Entscheidung im Einzelfall vor, auch Minderjährigen das Training zu ermöglichen. Hierzu hat jeder Teilnehmer beim Abschluss eines Mitgliedschaftvertrages, beim Anmelden zu einem Probetraining bzw. dem Kauf einer 10er Karte gegenüber der Zugkraft GbR ausdrücklich darauf hinzuweisen, wenn er nicht volljährig ist und in diesem Fall die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten beizufügen bzw. vorzulegen.
- Die Rechte des Teilnehmers aus dem mit der Zugkraft GbR abgeschlossenen Vertrag sind ohne schriftliche Zustimmung von der Zugkraft GbR nicht übertragbar.
§2 Mitgliedschaftsvertrag, 10er Karte, Vertragsschluss, Stornierung
- Vertragsarten
Interessenten können zwischen einem Mitgliedsvertrag oder Flex Optionen wählen.
- Der Mitgliedsvertrag berechtigt zur Teilnahme an den im gewählten Tarif vorgesehenen Trainingseinheiten pro Monat.
- Ein Drop-in berechtigt zur Teilnahme an einer einzelnen Trainingseinheit.
- Die 10er Karte berechtigt zur Teilnahme an zehn einzelnen Trainingseinheiten.
- Ein einmaliges Probetraining oder ein Probemonat dient ausschließlich der Erstorientierung und begründet keine Mitgliedschaft.
- Anmeldung und Stornierung
Jede Trainingseinheit erfordert eine vorherige Anmeldung über das Online-Buchungssystem oder schriftlich.
- Eine Stornierung ist bis zwei Stunden vor Beginn der Trainingseinheit möglich. In diesem Fall wird die Einheit dem Teilnehmerkonto gutgeschrieben.
- Erfolgt keine oder eine verspätete Stornierung, gilt die Einheit als wahrgenommen.
- Bei wiederholtem Nichterscheinen ohne Stornierung kann der Teilnehmer nach vorheriger Abmahnung zeitweise vom Buchungssystem ausgeschlossen werden.
- Vertragsschluss
Die Darstellung des Trainingsangebots stellt kein verbindliches Angebot im Sinne des § 145 BGB dar. Mit Unterzeichnung des Mitgliedsvertrags, dem Kauf einer 10er Karte oder der Buchung eines Probetrainings gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit schriftlicher oder elektronischer Annahmeerklärung durch die Zugkraft GbR zustande, spätestens mit der ersten Trainingsteilnahme. Die Zugkraft GbR kann das Angebot innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen ablehnen.
- Vertragslaufzeit und Verlängerung
Die Mindestlaufzeit eines Mitgliedsvertrags beträgt 6 oder 12 Monate, abhängig vom gewählten Tarif. Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden (§ 309 Nr. 9 BGB n. F.). Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (§ 314 BGB).
- Kündigung und Beitragsanpassung
Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail). Eine außerordentliche Kündigung ist insbesondere bei längerer Krankheit von mehr als drei Monaten oder nachgewiesener Schwangerschaft möglich. Der Nachweis erfolgt durch ärztliches Attest. Ein Umzug des Teilnehmers stellt grundsätzlich keinen wichtigen Grund dar.
- Ruhendstellung des Vertrags
Bei nachgewiesener Krankheit (länger als acht Wochen) oder Schwangerschaft kann der Mitgliedsvertrag ruhend gestellt werden. Während der Ruhephase ruht die Zahlungspflicht, und der Vertrag verlängert sich um die Dauer der Ruhephase. Urlaubszeiten begründen keinen Anspruch auf Ruhendstellung.
§3 Allgemeingültiges für das Training
- Die hohe Trainingsintensität von CrossFit erfordert eine eigenverantwortliche Einschätzung der persönlichen Leistungsfähigkeit. Teilnehmer berücksichtigen dies insbesondere im Hinblick auf Ernährung, Erholung und gesundheitliche Einschränkungen.
- Alle Trainingseinheiten dauern in der Regel eine Stunde (außer Sondertrainings) und werden von qualifizierten Trainern angeleitet.
- Erscheint ein Teilnehmer mehr als fünf Minuten nach Beginn der Trainingseinheit, kann die Teilnahme aus Sicherheitsgründen verweigert werden. Die Einheit gilt in diesem Fall als in Anspruch genommen.
- Alle Mitglieder sind verpflichtet, den Anweisungen des Personals Folge zu leisten, die Hygienevorschriften einzuhalten und sich gemäß der Haus- und Boxordnung zu verhalten.
- Bei wiederholtem unentschuldigtem Zuspätkommen, Missachtung von Traineranweisungen, nachhaltiger Störung des Trainingsbetriebs oder Gefährdung anderer Teilnehmer kann die Zugkraft GbR Maßnahmen bis hin zum Ausschluss vom Training ergreifen.
- Vor einem Ausschluss erfolgt in der Regel eine Abmahnung mit Hinweis auf das beanstandete Verhalten.
- Ein sofortiger Ausschluss ohne vorherige Abmahnung ist nur zulässig, wenn das Verhalten des Teilnehmers eine erhebliche Gefährdung für Personen oder den Trainingsbetrieb darstellt oder eine Fortsetzung des Vertrags objektiv unzumutbar ist (§ 314 BGB).
- Bei berechtigtem Ausschluss besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Beiträge, soweit die Leistungserbringung aus Gründen erfolgt, die der Teilnehmer zu vertreten hat.
- Die Zugkraft GbR kann die Teilnahme an Trainingseinheiten verweigern oder abbrechen, wenn objektiv gesundheitliche Risiken bestehen, unzutreffende Gesundheitsangaben gemacht wurden oder die Durchführung des Trainings aus Sicherheitsgründen nicht vertretbar ist.
§4 Mitgliedschaftsverträge, Preise und Zahlungsbedingungen
- Preise und Ermäßigungen – Die auf der Website oder im Vertrag angegebenen Preise verstehen sich als monatliche Bruttobeträge einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Schüler, Studierende und Rentner können eine Ermäßigung erhalten, wenn sie einen gültigen Nachweis vorlegen. Befristete Nachweise müssen unaufgefordert rechtzeitig erneuert werden; bei fehlendem Nachweis entfällt die Ermäßigung ab dem Folgemonat automatisch.
- Fälligkeit und Zahlungsweise – Der Monatsbeitrag ist monatlich im Voraus, spätestens am ersten Kalendertag des Monats, fällig. Die Zahlung erfolgt im SEPA-Lastschriftverfahren oder durch andere im Vertrag vereinbarte Zahlungsmethoden. Der Teilnehmer verpflichtet sich, für ausreichende Kontodeckung zu sorgen. Rücklastschriftkosten werden nur in tatsächlich entstandener Höhe weiterberechnet, soweit der Teilnehmer die Rückbuchung zu vertreten hat.
- Zahlungsverzug – Gerät der Teilnehmer mit einem Betrag in Höhe von zwei Monatsbeiträgen in Verzug, kann die Zugkraft GbR den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen (§ 314 BGB). Weitere gesetzliche Ansprüche, insbesondere auf Verzugszinsen und Schadensersatz, bleiben unberührt.
- Tarifwechsel – Eine Höherstufung auf einen Tarif mit mehr Trainingseinheiten pro Monat ist jederzeit möglich und wird mit Beginn des folgenden Monats wirksam. Eine Herabstufung auf einen niedrigeren Tarif ist zum Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit möglich. Wird eine Herabstufung während der Laufzeit beantragt, tritt sie mit Beginn des übernächsten Monats nach Eingang der Erklärung in Kraft; die Vertragslaufzeit beginnt ab diesem Zeitpunkt neu. Tarifänderungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
- Außerordentliche Kündigung – Eine außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn der Teilnehmer länger als drei Monate erkrankt ist und ein fachärztliches Attest vorlegt, oder nachweislich schwanger ist. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen und wird mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende wirksam. Ein Umzug begründet grundsätzlich kein außerordentliches Kündigungsrecht.
- Ruhendstellung des Vertrags – Bei nachgewiesener Krankheit (länger als acht Wochen) oder Schwangerschaft kann der Vertrag auf Antrag ruhend gestellt werden. Während der Ruhephase ruhen die beiderseitigen Pflichten; die Laufzeit verlängert sich um die Dauer der Ruhephase. Urlaubszeiten oder berufliche Abwesenheiten rechtfertigen keine Ruhendstellung.
- Preisanpassung – Die Zugkraft GbR kann Preise anpassen, wenn sich die gesetzlichen Umsatzsteuersätze ändern oder erhebliche, nachweisbare Kostensteigerungen bei Personal- oder Betriebskosten eintreten. Eine solche Anpassung wird dem Teilnehmer mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Der Teilnehmer kann in diesem Fall den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung kündigen. Erfolgt keine Kündigung, gilt der neue Preis als akzeptiert.
§5 Haftung, Absage/Änderungen von/im Rahmen der Trainingsveranstaltungen
- Haftungsgrundsätze
- Die Zugkraft GbR haftet uneingeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen,
- aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit resultieren, oder
- auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für leicht fahrlässig verursachte Vermögensschäden, ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Die Haftungsregelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Zugkraft GbR.
- Eigene Verantwortung des Teilnehmers
Die Teilnahme am Training erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko. Der Teilnehmer ist verpflichtet, gesundheitliche Einschränkungen oder relevante Vorerkrankungen vor Trainingsbeginn mitzuteilen. Für selbstverschuldete Unfälle oder Schäden an persönlichem Eigentum übernimmt die Zugkraft GbR keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.
- Absage, Verlegung und Änderungen von Trainingsveranstaltungen
Die Zugkraft GbR kann Trainingsveranstaltungen aus wichtigen organisatorischen oder gesundheitlichen Gründen (z. B. Krankheit des Trainers, behördliche Anordnung, technische Störung) absagen oder verlegen. Bei Absage einer Trainingseinheit wird dem Teilnehmer die Einheit gutgeschrieben oder — auf Wunsch — der anteilige Betrag erstattet. Änderungen des Veranstaltungsorts innerhalb des Stadtgebiets von Göppingen oder ein Trainerwechsel stellen keine wesentliche Leistungsänderung dar und berechtigen nicht zur Kündigung oder Rückerstattung. Zeitliche oder inhaltliche Anpassungen des Trainingsplans, die dem Trainingszweck dienen, sind zulässig, sofern sie dem Teilnehmer zumutbar sind (§ 315 BGB).
- Betriebsbedingte Schließungen und höhere Gewalt
Bei vorübergehender Schließung der Trainingsstätte aufgrund von höherer Gewalt, behördlichen Auflagen oder unvorhersehbaren Ereignissen (z. B. Pandemie, Naturkatastrophe, Energieausfall) ruht die Vertragserfüllung beider Parteien für die Dauer der Schließung. Bereits gezahlte Beiträge werden auf Antrag anteilig gutgeschrieben oder verrechnet. Dauert die Schließung länger als zwei Monate, kann der Teilnehmer den Vertrag außerordentlich kündigen.
- Verjährung
Ansprüche des Teilnehmers, die nicht auf Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen und nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 195 ff. BGB). Eine Verkürzung der Verjährungsfrist erfolgt nicht.
§6 Datenschutz
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt durch die Zugkraft GbR gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
- Einzelheiten zur Art, zum Umfang, zu Zwecken und zu Rechten der Betroffenen sind der Datenschutzerklärung auf der Website der Zugkraft GbR zu entnehmen.
- Soweit bestimmte Verarbeitungen auf einer freiwilligen Einwilligung beruhen (z. B. Foto-/Videoaufnahmen oder Newsletter), erfolgt diese getrennt vom Vertrag und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
§7 Sonstiges/ Schlussbestimmungen
- Mitteilungspflichten
Der Teilnehmer ist verpflichtet, Änderungen seiner Anschrift, E-Mail-Adresse oder Bankverbindung unverzüglich mitzuteilen. Solange eine solche Mitteilung nicht erfolgt ist, gelten die zuletzt bekannten Daten als verbindlich.
- Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags oder dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
- Änderungen der AGB
Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die den Vertragsinhalt betreffen, bedürfen der Zustimmung des Teilnehmers. Änderungen, die ausschließlich
- auf zwingenden gesetzlichen Vorgaben oder behördlichen Anforderungen beruhen,
- durch höchstrichterliche Rechtsprechung erforderlich werden oder
- redaktionelle Klarstellungen ohne materielle Rechtsänderung darstellen, werden mit ihrer Bekanntgabe wirksam. In diesen Fällen wird der Teilnehmer spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail oder durch Veröffentlichung auf der Website informiert.
- Vertragsverstöße
Bei schuldhaften Verstößen des Teilnehmers gegen wesentliche Vertragspflichten, insbesondere gegen Sicherheits-, Hygiene- oder Hausordnungsregeln, ist die Zugkraft GbR berechtigt, den Teilnehmer nach vorheriger schriftlicher oder elektronischer Abmahnung vom Trainingsbetrieb vorübergehend auszuschließen oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn der Verstoß fortgesetzt oder wiederholt wird. Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn
- eine sofortige Kündigung wegen besonders schwerwiegenden Pflichtverstoßes unter Abwägung beiderseitiger Interessen gerechtfertigt ist oder
- das Vertrauensverhältnis so nachhaltig zerstört ist, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar wäre.
Bereits gezahlte Beiträge werden in diesen Fällen anteilig für nicht genutzte Zeiträume erstattet.
- Formerfordernis
Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Textform (z. B. E-Mail). Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses selbst.
- Anwendbares Recht / Erfüllungsort
Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort ist der jeweilige Trainingsstandort der Zugkraft GbR.